Nach einem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber nun verpflichtet werden, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Die EU-Richter einigten sich am Dienstag darauf, dass alle EU-Staaten dies durchsetzen müssten. Nur dadurch kann man wirklich nachvollziehen, ob die Zeiten überschritten wurden und garantiert die zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

Nicht überall werden die Arbeitszeiten schon systematisch erfasst und könnte mitunter große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag bringen. Denn zukünftig müsste dann jegliche dienstliche Tätigkeit erfasst werden. Dazu zählt auch zum Beispiel die Heimarbeit oder Außendienst, sowie wenn abends noch schnell eine E-Mail geschrieben oder dienstlich telefoniert wird.

Arbeitgeber sollen zu Zeiterfassungssystemen verpflichtet werden
Der EuGH formulierte eine Vorgabe an alle EU-Mitgliedsstaaten, Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Andernfalls werde die Sicherheit, die Rechte und die Gesundheit der Arbeitnehmer verstoßen. Wie sie dies umsetzen möchten, können die jeweiligen Staaten dennoch selbst entscheiden.

Als Hauptaugenmerk möchten die Richter auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten verweisen. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter diese Rechte auch wirklich wahrnehmen können. Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof.