Für Telekommunikationsdienste gibt es bestimmte Auflagen die erfüllt werden müssen. Die Bundesnetzagentur wollte erreichen, dass dies auch für Gmail gilt – scheiterte aber vor dem EuGH.

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass derlei Dienste nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste sind und somit nicht den neuen Verpflichtungen wie zum Beispiel Datenschutz oder öffentliche Sicherheit unterliegen.
Seit 2012 verlangt die Bundesnetzagentur von Google diese Pflichten zu erfüllen, wogegen sich der US-Konzern mit juristischen Mittel dagegen wehrt. Google argumentierte, dass Gmail als Webmail-Dienst das bestehende Internet zur Telekommunikation nutze. Der Konzern selbst „betreibe“ aber kein Telekommunikationsnetz, vermittle den Kunden keinen Zugang zum Internet und kontrolliere auch nicht die Datenübertragung.

Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen und Richter folgten der Google-Argumentation. Der Europäisch Gerichtshof verkündete nun, dass Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, nicht unter Telekommunikationsdienste fallen.